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Schullaufbahnberatung

Auszug aus der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen

vom 10. Oktober 2008 in der Fassung vom 9. Dezember 2013

Abschnitt 4

Schullaufbahnwechsel, Wechsel der Grundschule, Beendigung des Schulverhältnisses

§ 16 Mitwirkung der Grundschule bei der Aufnahme in die Orientierungsstufe

(1) Voraussetzung für die Aufnahme in die Orientierungsstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Grundschule. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulbehörde.

(2) Unter Berücksichtigung der Entwicklung in der Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich das Ziel der Grundschule erreichen werden, eine Empfehlung für den weiteren Schulbesuch in der Orientierungsstufe. Für die Empfehlung sind entscheidend:

1. das Lern- und Arbeitsverhalten und

2. die Leistungen.

Die Empfehlung wird von der Klassenkonferenz erteilt und zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 4 den Eltern schriftlich mitgeteilt.

(3) Eine Empfehlung für das Gymnasium kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.

(4) Die Eltern melden ihr Kind in der Zeit vom 15. Februar bis zum Ende des Monats Februar eines jeden Jahres bei der Schule an, für die sie sich entschieden haben.

(5) Das Weitere regelt die Übergreifende Schulordnung.

Schulsystem Rheinland-Pfalz

 

Auszug aus der Übergreifenden SchulO vom 12. Juni 2009

 § 18 Pädagogische Einheit der Orientierungsstufe

Die Orientierungsstufe ist eine pädagogische Einheit…..

Der Unterricht wird im Klassenverband erteilt.

Dabei wird durch innere Differenzierung und

Neigungsdifferenzierung (Wahlpflichtfächer) auf die

unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Interessen

der Schülerinnen und Schüler eingegangen…

Zwischen den Klassenstufen findet keine Versetzung statt.

Liebe Eltern, die folgenden Fragen sollen Ihnen helfen zu

klären, welche Schulform die richtige für Ihr Kind ist.

Sie bieten Anregungen, Hilfen und Stützen.

Allerdings ersetzen sie keine Beratung!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn Sie 16 oder mehr Fragen mit „ja“ beantworten konnten, dann sollte Ihr Kind auf dem Gymnasium höchstwahrscheinlich gut zurechtkommen.

Aber nochmal: Dieser unverbindliche Fragebogen ersetzt kein Beratungsgespräch!

Quellen: GrundschulO Rheinland-Pfalz, 2013; Übergreifende SchulO Rheinland-Pfalz, 2009;

gekürzte Verlautbarung des Landeselternbeirates Rheinland-Pfalz, 1996; tutoria.

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