top of page
Regelungen für die Quarantäne

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Schule auf,

  • besteht nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht (Quarantäne).

  • Alle anderen aus der Klassen- oder Lerngruppe müssen
    nicht in Quarantäne.

  • Sie müssen sich stattdessen an fünf aufeinanderfolgenden
    Schultagen
    täglich mittels Selbsttest testen 

  • Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen.

 

Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen.

Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.

Näheres unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/

Stand 01.04.2022

Anlage Ausnahme Testpflicht.png
bottom of page